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   OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06   

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https://dejure.org/2006,15891
OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06 (https://dejure.org/2006,15891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06 (https://dejure.org/2006,15891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2006 - 1 Ss OWi 417/06 (https://dejure.org/2006,15891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Verfahrens wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Baustellenverordnung (BaustellV); Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versämung der Frist zur ...

  • Judicialis

    BaustellV § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BaustellV § 2
    Baustellenverordnung; Bauherr; begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
    Erforderlich ist in diesem Fall, dass die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (BGHSt 24, S. 15, 21; OLG Düsseldorf, VRS 85, S. 373, 374).
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2001 - 1 Ss 117/01

    Zuständige Behörde; Zuständigkeit; Baubehörde; Vorankündigung; Größenordnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
    Damit soll den besonderen Gefahrensituationen auf größeren Baustellen begegnet werden, die einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitssrisiko ausgesetzt sind (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, S. 91).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
    Erforderlich ist in diesem Fall, dass die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (BGHSt 24, S. 15, 21; OLG Düsseldorf, VRS 85, S. 373, 374).
  • OLG Celle, 18.09.2013 - 322 SsRs 203/13

    Verpflichtung zur Aufstellung eines Sicherheitsplans und Gesundheitsschutzplans

    Bauherr ist diejenige natürliche oder juristische Person, für deren Rechnung, auf deren Veranlassung und in deren Verantwortung eine Baumaßnahme vorbereitet und durchgeführt wird (OLG Hamm, Beschl. v. 09.08.2006, 1 Ss OWi 417/06, zit. nach juris), hier die K. Hausverwaltung OHG.
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