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OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
BaustellV 2
Baustellenverordnung; Bauherr; begriff - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung des Verfahrens wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Baustellenverordnung (BaustellV); Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versämung der Frist zur ...
- Judicialis
BaustellV § 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BaustellV § 2
Baustellenverordnung; Bauherr; begriff - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 18.01.2006 - 95 OWi 7404/03
- OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
Erforderlich ist in diesem Fall, dass die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (BGHSt 24, S. 15, 21;… OLG Düsseldorf, VRS 85, S. 373, 374). - OLG Zweibrücken, 12.06.2001 - 1 Ss 117/01
Zuständige Behörde; Zuständigkeit; Baubehörde; Vorankündigung; Größenordnung; …
Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
Damit soll den besonderen Gefahrensituationen auf größeren Baustellen begegnet werden, die einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitssrisiko ausgesetzt sind (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, S. 91). - OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
Erforderlich ist in diesem Fall, dass die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (…BGHSt 24, S. 15, 21; OLG Düsseldorf, VRS 85, S. 373, 374).
- OLG Celle, 18.09.2013 - 322 SsRs 203/13
Verpflichtung zur Aufstellung eines Sicherheitsplans und Gesundheitsschutzplans …
Bauherr ist diejenige natürliche oder juristische Person, für deren Rechnung, auf deren Veranlassung und in deren Verantwortung eine Baumaßnahme vorbereitet und durchgeführt wird (OLG Hamm, Beschl. v. 09.08.2006, 1 Ss OWi 417/06, zit. nach juris), hier die K. Hausverwaltung OHG.